Streaming-Warnschreiben

Seit einiger Zeit beobachten wir einen Anstieg der Zahl der besorgten Internetnutzer, die uns hier bei WILDE BEUGER SOLMECKE wegen sogenannter Streaming-Warnungen kontaktieren. Die Abmahnung Streaming werden von der deutschen Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt und werfen den Empfängern vor, durch das Streaming von Dateien mit der Software Popcorn Time gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen zu haben.

Nach einem Bericht von GGR Rechtsanwälte erhalten Nutzer nun Abmahnungen, die ihnen vorwerfen, einen Film über die Plattform cuevana.tv gestreamt zu haben.

Es wird nun die Frage gestellt, ob Internetnutzer eine Welle von Streaming-Warnschreiben befürchten müssen.

Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt auf die Streaming-Methode an!

Traditionelles Streaming

Der deutsche Rechtsanwalt und Partner von WILDE BEUGER SOLMECKE, Christian Solmecke, ist der Meinung, dass ‚traditionelles Streaming‘ nicht gegen das deutsche Urheberrecht verstößt. „Das Risiko, ein Warnschreiben für traditionelles Streaming zu erhalten, ist extrem gering“, so Solmecke.

P2P-Netzwerk-Streaming

„Natürlich ist es auch möglich, Dateien über P2P-Netzwerke zu streamen. In solchen Fällen sind sich die Benutzer oft nicht bewusst, dass sie Teile der empfangenen Datei anderen Internetbenutzern über ein BitTorrent-Netzwerk zur Verfügung stellen. In diesem Fall sind die Umstände die gleichen wie beim Filesharing. Wer urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik über das Internet verbreitet, verstößt gegen das deutsche Urheberrecht“.

Warnschreiben für Streaming über cuevana.tv und Popcorn Time

WILDE BEUGER SOLMECKE wurde bereits von über einem Dutzend Personen kontaktiert, die Abmahnungen wegen der Nutzung der Software Popcorn Time erhalten haben.

Christian Solmecke rät den Empfängern zur Vorsicht: „Nicht alles, was im Internet als Streaming bezeichnet wird, ist Streaming im engeren Sinne. Personen, die mit dieser Software angeblich Filme streamen, laden den Film auch automatisch und ohne vorherige Warnung über BitTorrent hoch. Das Ergebnis ist das gleiche wie in klassischen Filesharing-Fällen“.

Dasselbe Phänomen ist bei der neuen Android-App Popcorn Time zu beobachten. Personen, die mit dieser App Filme „streamen“, laden die urheberrechtlich geschützte Datei ebenfalls automatisch herunter und hoch. Auch hier erhalten die Nutzer keine Vorwarnung über das verwendete Verfahren.

Solmecke merkt an, dass das Fehlen einer Warnung für die Qualifizierung des Verhaltens als Urheberrechtsverletzung irrelevant ist: „Nutzer können sich gegen ein Streaming-Warnschreiben nicht mit dem Argument verteidigen, dass sie nichts über den Download oder Upload wussten. Nach deutschem Urheberrecht werden die Urheberrechtsverletzer streng, d.h. verschuldensunabhängig, haftbar gemacht“.

Da es kein Problem ist, die IP-Adressen von BitTorrent-Nutzern herauszufinden, können Warnschreiben für vermeintlich „streaming“-Inhalte leicht versandt werden.

Nicht vergleichbar mit Streaming-Warnschreiben von RedTube
Die Umstände, unter denen die oben erwähnten Streaming-Warnschreiben versandt wurden, können nicht mit denen der illegalen Warnschreiben verglichen werden, die im sogenannten „RedTube“-Fall versandt wurden. Hier streamten die Nutzer Filme im herkömmlichen Sinne und stellten die Dateien daher nicht Dritten zur Verfügung. Die urheberrechtlich geschützten Werke wurden also nicht öffentlich zugänglich gemacht, wie dies beim Filesharing oder beim Streaming über Torrents der Fall ist.

Herr Solmecke warnt: „Wer in Deutschland cuevana.tv oder Popcorn Time nutzt, um auf urheberrechtlich geschützte Dateien zuzugreifen, handelt eindeutig rechtswidrig. Das Risiko, eine Abmahnung zu erhalten, ist hoch. Auch wenn es den Nutzern nicht deutlich gemacht wird, verwendet die Plattform die gleiche Technologie wie Filesharing-Sites“, warnt Solmecke.

Besondere Vorsicht bei Fußball-Livestreams

Auch wenn Fussball in Sky Live gezeigt wird, sollten Einzelpersonen zwischen den verschiedenen Arten von Streaming-Methoden unterscheiden.

„Live-Streams, die passiv empfangen werden, sind legal. Hier gilt dasselbe wie für andere Online-Streaming-Portale. Eine Kopie der Datei wird nur kurzzeitig erstellt, so dass das Ansehen nicht als Urheberrechtsverletzung gilt“, erklärt Christian Solmecke, „allerdings ist die Position durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt, so dass die Nutzer noch nicht von einer gefestigten Rechtssicherheit profitieren.

Im Gegenteil, das Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten über P2P-Rundfunkdienste, wie z.B. Sopcast, ist eindeutig illegal. Sobald ein Nutzer Inhalte streamt, werden das Sky Live-Signal und urheberrechtlich geschützte Inhalte an andere Nutzer verteilt. Auch hier gilt wieder das gleiche Prinzip wie im Fall des Filesharing. Hier wird eine Urheberrechtsverletzung begangen, die zu kostspieligen Abmahnungen führen kann. Sogar strafrechtliche Sanktionen sind möglich.

Schlussfolgerung

Nur weil etwas im Internet als Streaming bezeichnet wird, bedeutet es nicht immer, dass die Datei im traditionellen Sinne gestreamt wird. Wenn Inhalte Dritten zur Verfügung gestellt werden, gilt das gleiche Prinzip wie bei der gemeinsamen Nutzung von Dateien und es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Dies kann zu kostspieligen Abmahnungen führen.